Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Dieses muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag dann empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht ‒ wenn z. B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind. Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Zu berücksichtigen ist, dass ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.
Selbstständige und Unternehmer sollten sich professionell beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, ihr Lebenswerk nach dem Tod weiter zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen unterrichtet werden.
Sie können Ihr Testament auch gemeinsam mit Ihren Vorsorgeregelungen in unserem Hause hinterlegen lassen.