Die Wahl der Bestattungsform und die Art des Grabes sollten dem Charakter des Verstorbenen entsprechen. Aber auch die Situation der Hinterbliebenen spielt eine Rolle, da die spätere Grabpflege in die Entscheidung mit einbezogen werden muss. Viele unterschiedliche Bestattungsformen, entsprechend der heutigen Lebensführung, kommen infrage. Wir möchten Ihnen diese kurz vorstellen:
Die traditionelle Form der Beisetzung ist die Erdbestattung im Sarg mit anschließender Trauerfeier.
Soll eine Feuerbestattung stattfinden, wird der Verstorbene für die Trauerfeier ebenfalls in einen Sarg gebettet. Nach der Abschiednahme wird dieser in ein Krematorium überführt und eingeäschert. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier an der Urne vorzunehmen.
Folgende Grabarten sind grundsätzlich zu unterscheiden:
Wahlgrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)
Das Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten auf einem Friedhof frei ausgesucht und erworben werden. Lage und Größe der Grabstätte können Sie so selbst bestimmen. In einem Wahlgrab sind auch mehrere Bestattungen möglich, so ist eine Familiengrabstätte für mehrere Verstorbene immer ein Wahlgrab. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kann verlängert werden.
Reihengrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)
Die Lage dieser Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Im Reihengrab ist immer nur eine einzige Bestattung möglich, es eignet sich daher nicht als Familiengrabstätte. Die vorgeschriebene Ruhezeit wird zugeteilt und muss eingehalten werden, eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht endet nach Ablauf der Ruhezeit. Das Grab wird aufgelöst.
Rasenreihengrab
Hier erfolgt die Beisetzung des Sarges oder der Urne des Verstorbenen in einem Rasenfeld. Das Grab kann mit einer ebenerdigen Grabplatte versehen werden, die der Rasenhöhe entspricht. Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung, daher entfallen die Grabpflegekosten.
Anonymes Grab (nur bei Feuerbestattungen auf städtischen Friedhöfen)
Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt diese Stelle. Die Beisetzung findet ohne die Anwesenheit von Angehörigen oder sonstigen Hinterbliebenen statt. Bei dieser Art der Bestattung wird den Hinterbliebenen ein Ort der Trauer genommen. Für diese Lösung sprechen in erster Linie die geringeren Kosten. Auch hier entstehen keine Kosten für die Pflege des Grabes.
Kolumbarium (nur bei Feuerbestattungen)
Ein Kolumbarium bietet die Möglichkeit, die Urne oberirdisch beizusetzen. Die Beisetzung kann sowohl im Freien, in Urnenwänden oder in geschlossenen Räumen in Urnennischen stattfinden. Auch bei dieser Beisetzungsart entfallen die Grabpflegekosten gänzlich.
Baum- und Waldgräber (nur bei Feuerbestattungen)
Auf bestimmten Friedhöfen oder ausgewiesenen Wäldern können Urnen beigesetzt werden. Der natürliche Waldcharakter muss erhalten bleiben. Auch hier entfällt eine Grabpflege.
Nicht jeder Friedhof verfügt über die oben aufgezählten Grabarten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und bei der Suche nach dem geeigneten Ort.
Seebestattung (nur bei Feuerbestattungen)
Bei einer Seebestattung wird die Asche in eine spezielle Urne gefüllt und im Meer versenkt. Wahlweise nehmen die Hinterbliebenen an der Urnenbeisetzung teil. Es gibt zahlreiche Gebiete in Deutschland, sowie dem europäischen Ausland, wo Seebestattungen durchgeführt werden.
Alternative Bestattungsarten
In den letzten Jahren sind weitere Formen der Beisetzung dazugekommen, darunter die Alpenbestattung oder das Pressen der Asche des Verstorbenen zu einem Diamanten.
Wir beraten Sie gerne individuell zu allen Möglichkeiten.
Zur Information halten wir auch bei uns Broschüren für Dortmund und Castrop für Sie bereit. Sprechen Sie uns unverbindlich an.