Beerdigung, Bestattung und Trauerfeier in Zeiten der Corona-Krise
Was darf ich?
- Trauerfeier und Beisetzungen dürfen stattfinden. Sie sind vom Kontaktverbot ausgenommen. Sie finden im Freien direkt an der Grabstelle statt. Es darf nur noch der engste Familien- und Freundeskreis mit max.10 Personen teilnehmen.
- Auch bei Beerdigungen gilt die Abstandsregel 1,5m bis 2m. Mitgefühl können Sie auch mit Abstand würdevoll zeigen. Auch hier sind Handeschütteln und Umarmungen nicht erwünscht.
- Einschränkungen bezüglich der Bestattungsart gibt es nicht. Beisetzungen sind weiterhin frei wählbar, wie Erdbestattungen oder Urnenbestattungen.
- Eine Kondolenzliste muss mit vollständigem Namen und Anschrift ausgefüllt werden. Zudem sollte das Geburtsdatum und die Telefonnummer eingetragen werden, da bei einer eventuellen Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg verfolgt werden kann.
- Falls Sie eine große Trauerfeier geplant haben, können Sie jetzt die Beerdiung im Familienkreis durchführen und die Trauerfeier im großen Rahmen später nachholen. Es besteht auch die Möglichkeit der digitalen Aufzeichnung, so dass Verwandte und Freunde die Trauerfeier zu Hause nachvollziehen können.
- Die Abschiednahme am offenen Sarg ist ist zur Zeit nicht möglich.
Diese Regeln gelten jetzt. Wenn sich die Situation verschärft, müssen wir flexibel handeln.